Rechtsprechung
OLG Hamm, 01.09.1999 - 12 U 105/98 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Klage einer Versicherung auf Schadensersatz aus übergegangenem Recht wegen eines Brandschadens; Wirkung eines erstinstanzlich erfolgten Geständnisses des Beklagten für die Berufungsverhandlung
- ra.de
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 823 Abs. 1
Haftung des Bauunternehmers - Brandschaden durch widerrechtlich gelagerte Baumaterialien - Entzündung durch Dritte - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Bochum, 06.05.1998 - 13 O 58/98
- OLG Hamm, 01.09.1999 - 12 U 105/98
Papierfundstellen
- ZfBR 2001, 115
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 09.02.1988 - VI ZR 168/87
Unterbrechung des Zurechnungszusammenhangs zwischen der Betriebsgefahr eines …
Auszug aus OLG Hamm, 01.09.1999 - 12 U 105/98
Nach gefestigter Rechtsprechung wäre dafür erforderlich, daß die Ursächlichkeit des ersten Umstandes für das zweite Ereignis bei rechtlicher Wertung nach dem Schutzzweck der Norm völlig unerheblich war (vgl. dazu BGH a.a.O. und NJW-RR 1988, 731 sowie VersR 1988, 640). - BGH, 26.01.1989 - III ZR 192/87
Abtretung von Ersatzansprüchen gegen Dritte im Rahmen der Entschädigung für …
Auszug aus OLG Hamm, 01.09.1999 - 12 U 105/98
Es ist anerkannt, daß aus dem vorsätzlichen Verhalten Dritter entstehende Schäden dem Erstschädiger nach dem Schutzzweck der verletzten Norm zuzurechnen sein können (…vgl. Palandt a.a.O. Rdn. 76; BGHZ 106, 313, 316 = NJW 1989, 2127 ff.). - BGH, 15.12.1988 - IX ZR 33/88
Erhebung der Verjährungseinrede in der Berufungsinstanz; Hemmung der Verjährung …
Auszug aus OLG Hamm, 01.09.1999 - 12 U 105/98
Dies war aber auch nicht erforderlich, da es genügt, wenn die Verjährungseinrede einmal erhoben worden ist (vgl. BGH NJW 1990, 326). - BGH, 07.06.1993 - II ZR 141/92
Kein Verfahrensfehler bei abweichender Beurteilung des Parteivortrags durch …
Auszug aus OLG Hamm, 01.09.1999 - 12 U 105/98
Daher erscheint im Rahmen der gebotenen Abwägung zwischen der mit einer Zurückverweisung verbundenen Verzögerung und Verteuerung des Verfahrens auf der einen und dem Interesse der Parteien an der Wahrung des vollen Instanzenzuges auf der anderen Seite (vgl. dazu BGH ZfBR 1993, 221, 222) unter den vorliegenden Umständen eine eigene Sachentscheidung des Senats zur Höhe gemäß § 540 ZPO nicht als sachdienlich. - BGH, 18.05.1995 - IX ZR 108/94
Formularmäßige Ausdehnung der Bürgenhaftung über das verbürgte Kreditlimit hinaus
Auszug aus OLG Hamm, 01.09.1999 - 12 U 105/98
Schon jetzt ist aber nach dem bisherigen Sach- und Streitstand davon auszugehen, daß der geltend gemachte Anspruch mit hoher Wahrscheinlichkeit der Höhe nach wenigstens teilweise besteht, was für ein Grundurteil ausreichend ist (vgl. z.B. BGH ZfBR 1995, 292, 296).
- BGH, 12.12.2012 - XII ZR 6/12
Geschäftsraummiete: Vermieterhaftung für Schäden an Mietersachen durch einen mit …
Von einer Unterbrechung der Kausalität könnte nur ausgegangen werden, wenn zwischen der pflichtwidrigen Lagerung der Styroporplatten und der Brandstiftung keinerlei Zusammenhang bestünde (vgl. BGHZ 106, 313 = NJW 1989, 2127, 2128; OLG Hamm ZfBR 2001, 115).